Stühle in Kirche
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Anmeldung 

Sinnfluencer: Zwischen Werten und Manipulation durch KI, Social Media und Influencing

05.11.2026 - 05.11.2026 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

Präsenzfortbildung Religionspädagogisches Institut Ulm

 

Jugendliche verbringen durchschnittlich knapp vier Stunden täglich am Bildschirm, vor allem in sozialen Netzwerken. Neben Unterhaltung und Spaß suchen sie dort gezielt nach nahbaren Vorbildern. Influencer:innen verschiedener Genres transportieren unterschiedliche Werte und Weltanschauungen, die die eigene Meinung verstärken und mitunter manipulativ wirken können.

In der Fortbildung werden aktuelle Trends in der digitalen Jugendkultur beleuchtet und Unterrichtsmaterialien vorgestellt, mit denen im Religionsunterricht kritisch-analytische Medienkompetenz im Umgang mit spirituellen, religiösen und weltanschaulichen Influencer:innen gefördert werden kann. Ziel ist es, Jugendliche mithilfe praxisorientierter Analyseübungen zu befähigen, Angebote kritisch zu reflektieren und so vor problematischen Inhalten zu schützen.

Die bereitgestellten Materialien sind flexibel einsetzbar und eignen sich für verschiedene Klassenstufen sowie Themenbereiche wie Vorbilder, Heilige, Propheten, Religionen und Weltanschauungen oder Sinnfragen.

 

Referentin:

Dr. Simone Dinse de Salas, Fachreferentin für Digitalisierung, Religionspädagogische Koordinierungsstelle Diözese Rottenburg-Stuttgart

 

Leitung:

Tanja Strobel, Religionspädagogisches Institut Ulm

Anmeldung bis 28.10.2026.

 

Zielgruppe:

Lehrer:innen Sek I


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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